Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
Die Absolut Diagnostics GmbH informiert und begutachtet in Fragen der Fahreignung und der Verkehrssicherheit. Fahreignungsbegutachtungen auf amtliche Veranlassung dienen der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen über die Erteilung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Die einheitlich hohe Leistungsqualität der Auftragsdurchführung wird durch ein Qualitätsmanagementsystem gesichert.
2 Durchführung des Auftrages (Begutachtungen zur Fahreignung)
2.1
Die von der Absolut Diagnostics GmbH angenommenen Aufträge werden nach dem Stand der Wissenschaft durchgeführt. Die Verantwortung für die berufliche Eignung der Gutachter sowie für den wissenschaftlichen Standard der Auftragsdurchführung liegt bei der Absolut Diagnostics GmbH als dem Träger der Begutachtungsstelle für Fahreignung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, welche der Absolut Diagnostics GmbH zum Zweck der Durchführung eines Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sowie aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen und Angaben sich ergebende Mängel bei der Auftragsdurchführung.
2.2
Das Vertragsverhältnis kommt bei Begutachtung zur Fahreignung zustande, wenn bei vorliegendem Auftrag der Behörde eine Auftragserteilung des Auftraggebers in Form eines Zahlungseingangs und die anschließende Auftragsannahme der Absolut Diagnostics GmbH vorliegen. Der jeweilige Untersuchungsumfang orientiert sich bei Begutachtungen an der behördlichen Fragestellung. Die Preise setzen sich im Rahmen der Begutachtung für Fahreignung aus dem jeweils aktuellen, für die Absolut Diagnostics GmbH gültigen, Dienstleistungskatalog zusammen und sind bis zum Zeitpunkt der Aktenanalyse unverbindlich. Nach Auftragserteilung können Änderungen des Auftragsumfangs nur durch die Fahrerlaubnisbehörde und mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderung nicht zuzumuten ist.
2.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich durch das Vertragsverhältnis, zu einem von der Absolut Diagnostics GmbH festgelegten Termin in der beauftragten Begutachtungsstelle zu erscheinen, sich auszuweisen, die ihm zur Verfügung stehenden und den Auftrag betreffenden Unterlagen dem Gutachter zu übergeben, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und an der Untersuchung aktiv mitzuwirken.
2.4
Bei unzureichender Kenntnis der deutschen Sprache beauftragt der Auftraggeber einen von der Begutachtungsstelle bestellten Dolmetscher. Es werden nur Dolmetscher akzeptiert, die von der Absolut Diagnostics GmbH bestellt wurden. Andere Personen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Gutachters und des Auftraggebers an der Untersuchung teilnehmen.
2.5
Die Absolut Diagnostics GmbH darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation erfüllen und die Qualität ihrer Tätigkeit regelmäßig auf Basis des Qualitätsmanagementsystems der Absolut Diagnostics GmbH überprüft wird.
3 Fristen, Pflichtverletzungen
3.1
Fahreignungsbegutachtungen und weitere Dienstleistungen werden von der Absolut Diagnostics GmbH erst nach Eingang der vollständigen Gebühr bzw. dem gültigen Preis durchgeführt.
3.2
Der Untersuchungstermin wird dem Auftraggeber in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich (ggf. via E-Mail) mitgeteilt. Besondere Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich des Untersuchungstermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
3.3
Kündigt der Auftraggeber nach Vergabe des Untersuchungstermins bis zum vierten Kalendertag vor dem Termin das Vertragsverhältnis oder kündigt er danach unter Vorlage eines Krankheitsattestes, das die Nichtwahrnehmung des Termins entschuldigt, so endet das Auftragsverhältnis, ohne dass Kosten für den Auftraggeber entstehen.
3.4
Kündigt der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen vor dem festgelegten Untersuchungstermin oder erscheint er unentschuldigt nicht zur vorgesehenen Untersuchung oder kann die Untersuchung durch ein Verschulden des Auftraggebers nicht stattfinden oder nicht zu Ende geführt werden, so ist gemäß Produktkatalogpreis der für die Untersuchung vorgesehene Preis fällig.
Bei einem unmittelbar anschließenden Auftrag gleichen Inhalts ist zusätzlich die Hälfte des vorgesehenen Preises zu entrichten. Bei Stornierung einer Untersuchung wird zur Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands eine Pauschale von 74,00€ inkl. MwSt. erhoben.
3.5
Die Absolut Diagnostics GmbH verletzt ihre vertraglichen Pflichten, wenn sie die Untersuchung am vereinbarten Tage schuldhaft nicht durchführt. Der Auftraggeber kann in diesem Fall wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder auf Erfüllung bestehen und mit der Absolut Diagnostics GmbH eine angemessene Frist zur Leistungserfüllung vereinbaren. Ein eventueller Ersatz des durch den Leistungsverzug entstehenden Schadens ist auf die dreifache Höhe des in Rechnung gestellten Preises begrenzt. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Darlegung des tatsächlichen Schadens.
4 Gewährleistung, Haftung
4.1
Die Gewährleistungspflicht für die Erstellung von Gutachten ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers entsprechend den Grundsätzen der Gutachtenerstellung innerhalb einer angemessenen Frist. Unbeschadet der Regelung zu Ziffer 2.1 Satz 2 liegt ein Fehler vor, wenn die Verwertbarkeit des Gutachtens im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nicht gegeben ist. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder unzureichend, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.2
Vor der Annahme eines Untersuchungsauftrags ist die Absolut Diagnostics GmbH zu einer gründlichen Prüfung des Vertragsverhältnisses verpflichtet. Entfällt bei einer Fahreignungsbegutachtung nach Annahme des Auftrages die Veranlassung für die Untersuchung aufgrund veränderter rechtlicher Voraussetzungen, so wird der gezahlte Preis unter gleichzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückerstattet.
4.3
Erst nach der Untersuchung der Absolut Diagnostics GmbH bekannt gewordene Umstände der Begutachtung sind nicht Gegenstand des Vertrages. Gewährleistungsansprüche bestehen insoweit nicht. Die Absolut Diagnostics GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden, die diesem durch schuldhafte Verletzung ihrer dem Auftraggeber gegenüber obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen entstehen, bis zu folgenden Höchstbeträgen: 2.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden, 100.000,00 € für Vermögensschäden.
4.4
Die Absolut Diagnostics GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden, die diesem durch schuldhafte Verletzung ihrer dem Auftraggeber gegenüber obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen entstehen, bis zu folgenden Höchstbeträgen: 2.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden, 100.000,00 € für Vermögensschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei nachweislichem Vorsatz oder nachweislicher grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
5 Ausschluss weitergehender Haftung und Ansprüche
Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit sie über die Ziffer 4.4 übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen, es sei denn, es wird in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Absolut Diagnostics GmbH sowie der von ihr eingesetzten Sachverständigen.
6 Zahlungsbedingungen und Preise
6.1
Für die Vergütung gelten die festgesetzten Preise gemäß dem Produktkatalog der Absolut Diagnostics GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
6.2
Bei Änderungen der Preise werden die Peise berechnet, die zum Zeitpunkt der Untersuchung Gültigkeit haben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gültigen Höhe zusätzlich erhoben.
7 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1
Die Absolut Diagnostics GmbH darf von schriftlichen Unterlagen, die zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, Abschriften oder Kopien zu ihren Akten nehmen.
7.2
Die Absolut Diagnostics GmbH, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Sachverständigen dürfen Geschäfts- oder Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren oder verwerten.
7.3
Die Absolut Diagnostics GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherheitsanforderungen der Anlage zu § 9 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz hat sie technischorganisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8 Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
8.1
Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist - soweit gesetzlich zulässig – der Firmensitz der Absolut Diagnostics GmbH. Erfüllungsort ist der Sitz der Begutachtungsstelle für Fahreignung.
8.2
Kommen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen oder Teile davon nicht zur Geltung oder sind sie nichtig, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bzw. Teile einer Bedingung. Die nichtigen/unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß so anzuwenden, dass das mit ihnen bezweckte Ziel erreicht wird.
8.3
Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Absolut Diagnostics GmbH oder der von ihr eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.